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Was das Urheberrecht schützt
Viele Seiten im Internet sehen sich ähnlich, weil sie die gleiche Navigationsstruktur oder eine ähnliche Farbgebung haben. Meist stört sich daran auch keiner, nach dem Motto „Das Rad muss man nicht neu erfinden“. In dem Rechtsgebiet kommt oft auf Seiten der Gestalter und Programmierer, insbesondere bei aufwändigeren Webpages, die Frage auf, ob und wenn ja wann die Arbeiten an einer Website urheberrechtlich geschützt sind.
Ob und was geschützt ist, ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses spricht hier von der sogenannten „Schöpfungshöhe“. Danach sind Leistungen nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ein gewisses Maß an Kreativität haben. Das heißt, wenn eine individuelle Leistung erbracht wurde, die in einer ausreichenden Weise als schöpferisches Arbeitsergebnis zu werten ist, dann kann auch das Design von Websites geschützt sein. Allerdings ist die Hürde, die dafür von den Gerichten angesetzt wird, sehr hoch.

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Aus nachvollziehbaren Gründen kann das Gesetz keine konkreten Vorgaben machen, wann und unter welchen Voraussetzungen der urheberechtliche Schutz greift. Das Gesetz muss entsprechend flexibel sein, um verschiedene Leistungsarten abzudecken. Letztendlich lässt sich daher nur im Einzelfall feststellen, ob eine Website ausreichend kreativ ist, um durch das Gesetzt geschützt zu sein. So wird es beispielsweise darauf ankommen, ob in erster Linie die Funktion und die Navigation wesentlicher Teil der erbrachten Leistung ist oder ob die erbrachte Leistung besonders kreativ und damit schützenswert ist.
Worauf liegt also der Fokus bei einer Seite: Auf der Navigation und Kommunikation oder doch auf Design und Kreativität? Nach den bisherigen Urteilen, die zu dieser Thematik ergangen sind, lässt sich aber sagen, dass die Schwelle für Websites sehr hoch ist, um in den Genuss des Urheberrechtsschutzes zu kommen. So ist es beispielsweise auch nachvollziehbar, dass Webshops, die nach dem klassischen Warenkorb-System aufgebaut sind, in den allerseltensten Fällen urheberrechtlich geschützt sind.